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Foto: Clemens Hess

Versicherung

Berufshaftpflicht: zusätzlicher Schutz für Kammermitglieder

Die Landespflegekammer stockt die berufliche Haftpflichtversicherung ihrer Mitglieder auf. Seit März gilt die zusätzliche Deckung.

Mit Fug und Recht kann man die Haftpflichtversicherung als die wichtigste Versicherung bezeichnen. Manches Missgeschick wird nur deshalb nicht zur (finanziellen) Katastrophe, weil die Haftpflicht einspringt. Diese Versicherung kennen wir allerdings oftmals nur aus dem privaten Bereich. In unserem professionell pflegerischen Tun haben wir oft diese Absicherung nicht im Kopf, obwohl besonders hier bei einem Schaden hohe Ansprüche entstehen können.

Natürlich wird die Haftpflichtversicherung in vielen Fällen, dies gilt auch für eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, vom jeweiligen Arbeitgeber getragen. Darüber hinaus sind Mitglieder von bestimmten Berufsverbänden auch über diese mit abgesichert. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Gerade bei schwerwiegenderen Fällen kann es allerdings sein, dass die Deckungssumme aber nicht ausreicht, um die professionell Pflegenden von Regressforderungen zu befreien. Sobald ein solcher Fall eintritt, steht man mitunter auch mit seinem privaten Vermögen in der Verantwortung.

Landespflegekammer bietet Mitgliedern kostenlos einen erweiterten Deckungsschutz

Angesichts steigender Schadenssummen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, mit eigenem Geld für einen potentiellen Schaden aufkommen zu müssen. Daher bietet die Landespflegekammer allen Mitgliedern kostenlos einen Deckungsschutz für einen eventuellen Fehlbetrag an, wenn ihre eigene Versicherung oder die Versicherung des Arbeitgebers nicht ausreichend ist. Der vorgenannte Deckungsschutz deckt Schäden ab einer Schadenssumme von fünf Millionen Euro mit zusätzlich fünf Millionen Euro Versicherungssumme ab.

Dieser Schutz gilt seit dem 1. März diesen Jahres. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Schadensfalles das Mitglied vollständig registriert ist und keine Beitragsrückstände ausstehen. Bei allen Fragen zu diesem Thema können sich die Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz direkt an die Geschäftsstelle wenden – am besten per E-Mail an info@pflegekammer-rlp.de.

Autor: Markus Mai

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