Image
Foto: Fotostudio Thomas

Berufsordnung

Das neue Selbstbewusstsein der Pflege

Die Berufsordnung wertet den Pflegeberuf auf, definiert Rechte, Pflichten und bietet Pflegefachpersonen Orientierung für ihr berufliches Handeln. In unserem Schwerpunkt lesen Sie, was das in der Praxis bedeutet.

Die komplette Berufsordnung mit Kommentierung finden Sie weiter unten als pdf zum Download - oder zusammen mit weiteren Dokumenten (wie den FAQs und dem ICN-Ethikkodex) auf der Seite der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.

Seite wurde nicht gefunden

Pflegekammer interaktiv informiert über Pflege, Gesundheit und berufsständische Selbstverwaltung. Ob aktuelle Gesundheitspolitik, neue Verfahren und Expertenstandards oder Best-Practice-Beispiele aus Krankenhäusern, Pflegeheimen und der ambulanten Pflege – das Magazin bereitet relevante Inhalte fachkundig, verständlich und optisch ansprechend auf.
Artikel lesen

„Ich bin überzeugt, dass die BO uns zu mehr Respekt verhelfen wird“

(Conny Tlusteck, stellvertretende Stationsleitung in der Geriatrie im Klinikum Ludwigshafen)

Wozu brauchen wir eine Berufsordnung?

Die Ärzte haben sie, die Psychotherapeuten, die Apotheker – und jetzt auch die Pflegeprofession: eine Berufsordnung (BO). Am 1. Januar 2020 ist in Rheinland-Pfalz die deutschlandweit erste gesetzlich verankerte Berufsordnung für Pflegefachpersonen in Kraft getreten. Drei Jahre hat die Arbeitsgruppe Berufsordnung (AG BO) getagt, diskutiert, formuliert. Die Kammermitglieder wurden über Umfragen beteiligt. Doch wozu der Aufwand?

Die BO bietet Pflegefachpersonen Orientierung für ihr berufliches Handeln, indem sie Pflichten und Rechte klar benennt. Und sie regelt das Verhalten gegenüber Menschen mit Pflegebedarf sowie Kollegen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe. Nicht zuletzt stärkt die Berufsordnung das fachliche und ethische Selbstbewusstsein der Pflege, denn sie fordert uns ausdrücklich auf, die Würde der Menschen mit Pflegebedarf zu fördern und zu schützen. „Wir sind wer und wir können etwas bewegen. Und für das, was wir tun, haben wir eine Verantwortung“, sagt Ilona Groß, Krankenschwester aus Überzeugung und stellvertretende Leiterin der AG Berufsordnung der Landespflegekammer.

Die Berufsordnung – das sind 27 Paragrafen, die alles abdecken, was für die Ausübung des Pflegeberufs relevant ist, ob Fortbildung, Dokumentation und Freiberuflichkeit oder Ausgestaltung der Schweigepflicht, Datensicherheit und Berufshaftpflicht. Auch Konfliktpunkte wie vermutete Pflegefehler oder der besondere Schutz, der minderjährigen Menschen mit Pflegebedarf gewährt werden sollte, sind thematisiert.

In unserem digitalen Blättermagazin haben wir die wichtigsten Abschnitte und Punkte der BO für Sie zusammengefasst.

Weitere Beiträge in unserem Schwerpunkt zur Berufsordnung:

Das könnte Sie auch interessieren...