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Foto: Sanitätsdienst der Bundeswehr/Weidner

Weiterbildung "Praxisanleiter"

Ganz nah am Alltag

Die Weiterbildungsordnung "Praxisanleiter" ist die erste konkrete Regelung aus der Feder der Landespflegekammer. Erfahren Sie hier, was neu und anders ist.

"Praxisanleiter" ist die erste Weiterbildung, die nach der neuen Ordnung abläuft. Gestaltet von Pflegefachpersonen und Pädagogen, bereitet sie künftig gezielter auf die konkreten Herausforderungen des Berufs vor.

Der Prototyp: Weiterbildung Praxisanleiter

Die Weiterbildungsordnung Praxisanleiter in der Pflege ist die erste konkrete Regelung aus der Feder der Landespflegekammer – weitere werden folgen. Was neu ist:

  • Der Umfang der Weiterbildung Praxisanleiter liegt nun bei 300 statt 200 Stunden. Damit erfüllt sie bereits jetzt die ab 2020 geltenden Vorgaben des neuen Pflegeberufegesetzes.

  • Modularer Aufbau: Es gibt zwei Basismodule, die in mehreren Weiterbildungen vorkommen sollen: „Beziehung achtsam gestalten“ und „Systematisches Arbeiten“. Wer diese einmal absolviert hat, kann sie

  • sich anrechnen lassen, etwa auf andere Weiterbildungen.

  • Im Modulhandbuch sind Kompetenzen, Lernergebnisse und Prüfungsformate genau definiert. Das ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Sinne des Deutschen Qualitätsrahmens (DQR) sowie

  • des im Zuge des Bologna-Prozesses festgelegten Europäischen Qualitätsrahmens (EQR).

  • Partizipative Curriculumentwicklung: Im Sinne der pädagogischen Freiheit gestalten die Schulen viele konkrete Inhalte der Weiterbildung selbst. Die Pflegekammer prüft die Modulhandbücher und gibt sie frei.

  • Für Sie auch interessant: Fragen und Antworten zur neuen Weiterbildungsordnung

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