Kommentar
Künftig werden die Landespflegekammern in den Verwaltungsräten des Medizinischen Dienstes ein Wörtchen mitzureden haben, möglich macht dies das MDK-Reformgesetz. Anders als beim Gesetzentwurf zum „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“: Dort wurden die professionell Pflegenden nicht miteinbezogen.