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Generalistik

Verpasste Chance oder Aufwertung der Pflege?

Die Ausbildungsreform in der Pflege ist verabschiedet. Ab 2019 werden alle drei berufsgruppen in den ersten beiden Ausbildungsjahren in gemeinsamen Lehrinhalten ausgebildet. Erst zum dritten Lehrjahr entscheiden die Auszubildenden, ob sie Generalisten oder Spezialisten werden wollen.

Größter Wermutstropfen der Reform bleibe die Schlechterstellung der Altenpflege wie der Kinderkrankenpflege, meint Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Die generalistische Pflegeausbildung erleichtert einen Wechsel zwischen den Pflegebereichen. Diese Chance zur Attraktivitätssteigerung hätten wir uns für alle Auszubildenden in der Pflege gewünscht. Die künftigen Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen muss man leider als Verlierer des Kompromisses ansehen“, so der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.

Altenpflege begrüßt Durchlässigkeit in der Generalistik

Trotzdem finden sich in der Altenpflege optimistische Stimmen über die Reform, die am 7. Juli den Bundesrat passierte: Alexander Künzel, Vorstand der Bremer Heimstiftung und Befürworter von Generalistik und Pflegekammern, sieht den Vorteil in der grundsätzlich größeren Durchlässigkeit der Ausbildung. Das neue Gesetz betrachtet er als Etappensieg: „Mit dem Grundsatzbeschluss zur Generalistik ist es natürlich nicht getan – wie so oft liegt jetzt der Teufel im Detail. Und da müssen wir jetzt als Altenpflege aktiv mitmischen, um den besten Weg zwischen Spezialisierung und Generalistik zu finden.“

Die wichtigsten Punkte der Ausbildungsreform auf einen Blick:

  • Ab 2020 werden alle Schüler der bisherigen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege die ersten zwei Jahre gemeinsam ausgebildet.
  • Im dritten Jahr können sie den neuen, europaweit anerkannten generalistischen Berufsabschluss wählen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich auf Alten- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu spezialisieren. Diese beiden Abschlüsse finden allerdings keine europaweite Anerkennung.
  • Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es ab 2019 nicht mehr geben.
  • Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, schließt nach drei Jahren als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ ab, wer sich im dritten Jahr spezialisiert, mit „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ beziehungsweise „Altenpfleger/-in“.
  • Nach zwei Jahren gibt es eine Prüfung. Die Bundesländer haben in weiterführenden Verordnungen die Möglichkeit, diese Zwischenprüfung als Pflegeassistenzausbildung anzuerkennen.
  • Die Ausbildung wird aus einem Fonds finanziert; in diesen zahlen die Krankenhäuser, die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Länder und die Pflegekassen ein.
  • Erstmals sind der Pflege vorbehaltene Tätigkeiten festgelegt.
  • Das grundständige Pflegestudium wird optional zur Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann gesetzlich verankert. Außerdem werden für die Hochschulabsolventen spezielle Aufgaben definiert, etwa das Steuern und Gestalten von hochkomplexen Pflegeprozessen.

Stimmen zu der Ausbildung und den Kommentar von Felix Müller, Vorsitzender der AG Jungen Kammer der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz lesen Sie auch hier

Autor: Kirsten Gaede

Bildnachweis: Dana Lungmuss

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