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Foto: Jens Schünemann

Neues Pflegeberufegesetz

Wie die Generalistik den Pflegealltag verändert

Ab Januar gilt für alle neuen Auszubildenden in der Pflege die Generalistik. Sie werden alle Bereiche durchlaufen: die Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege. Was bedeutet das für die Pflegefachpersonen vor Ort? Wir sprachen mit Susanne Arenz, Beraterin Pflegeausbildung für Rheinland Pfalz.

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Wann treffen die ersten Generalistik-Auszubildenden auf Station und in den Wohnbereichen ein?

Lassen Sie mich kurz ein wenig ausholen: Das Pflegeberufegesetz und somit die neue Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann tritt am 1.Januar 2020 in Kraft. Wichtig ist auch, dass es im letzten Drittel der Ausbildung das Wahlrecht gibt. Die Auszubildenden können dann entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann fortsetzen, oder ob sie die Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpflegerin/Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Es gibt einige Pflegeschulen im Land Rheinland- Pfalz, die am 1.April 2020 starten werden. Somit sind die „neuen“ Auszubildenden ab dem Frühjahr in der Praxis, zum „Orientierungseinsatz“ bei ihrem eigenen Träger der praktischen Ausbildung.

Wie unterscheiden sich die neuen von den bisherigen Auszubildenden? Es kommen in Krankenhäuser auch Auszubildende, die in Altenpflegeeinrichtungen lernen, und in Pflegeheime Auszubildende, die aus Schulen von Klinikträgern stammen. Was bedeutet das im Umgang mit den Auszubildenden?

Ausbildungsziel ist die Pflege von Menschen aller Altersklassen in allen Versorgungsbereichen, so dass die Auszubildenden die Praxis in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege, der pädiatrischen Versorgung und der psychiatrischen Versorgung kennenlernen. Hierzu gibt es einen Rahmenausbildungsplan, was in den einzelnen Bereichen gelernt werden sollte. Es gilt, die Pflege als gesamtes Arbeitsfeld zu erleben und es werden hoffentlich Vorurteile über einzelne Versorgungsbereiche abgebaut. Im Umgang mit den Auszubildenden verändert sich eigentlich nichts. Neu ist allerdings, dass die Auszubildenden zu zehn Prozent der Arbeitszeit durch die Praxisanleitung strukturiert angeleitet werden.

Werden die Schüler weniger Zeit in der Praxis verbringen als bisher?

Nein, in der neuen Ausbildung bleibt es wie bisher bei 2.500 Stunden Praxis. Diese finden nur in verschiedenen Einrichtungen statt.

Schaffen es die Einrichtungen/ Kliniken, die geforderte Stundenzahl für die Praxisanleitung je Auszubildenden bereitzuhalten? Was passiert, wenn sie es nicht schaffen? Einige halten diese Vorgabe, so wie ich gehört habe, offenbar für unrealistisch und fürchten, dann nicht mehr ausbilden zu dürfen …

Zunächst einmal: Ohne gute und ausreichende Praxisanleitung leidet die Ausbildungsqualität. Da sind sich doch alle einig. Alles andere ist eine Frage der Umsetzung. Das Land Rheinland-Pfalz wird eine Übergangsregelung schaffen, bis die entsprechenden Praxisanleitungen ausgebildet sind.

Wie weit sind die Altenpflegeeinrichtungen und Kliniken in Rheinland- Pfalz bei den Kooperationen?

Seit Frühjahr und jetzt gerade im Herbst laufen die Gespräche und Verhandlungen auf Hochtouren, um alle Bereiche abdecken zu können. Die Pflegelandschaft in Rheinland-Pfalz ist auf einem guten Weg.

Was kann jede einzelne Pflegefachperson für einen geschmeidigen Start der generalistischen Ausbildung unternehmen?

Die Auszubildenden herzlich aufzunehmen und gut anzuleiten, damit sie die Pflege als Beruf lieben lernen, denn jeder Auszubildende unterstützt die professionell Pflegenden. Der neuen Ausbildung sollte man offen begegnen, sie bietet viele Vorteile für die zukünftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner.

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