1. Schluss mit dem Dasein am Katzentisch
Seit es die Landespflegekammer gibt, wird in Rheinland-Pfalz nicht mehr über die Pflege gesprochen, sondern mit der Pflege: Wir sind aktiver Partner bei politischen Entscheidungsprozessen und bringen unsere Interessen überall dort ein, wo es drauf ankommt. Die Landespflegekammer wird künftig in alle Entscheidungsprozesse zu pflegerelevanten Gesetzen und Verordnungen (zunächst auf Landesebene) einbezogen.
Vertreter der Landespflegekammer tauschen sich regelmäßig mit den anderen Heilberufskammern aus, ebenso wie mit wichtigen Akteuren des Gesundheitswesens und der Landespolitik. Die mehr als berechtigten Anliegen der Pflegenden im Land werden viel stärker wahrgenommen – das wird mit zunehmender Dauer der Kammerarbeit immer deutlicher.
2. Eigene verbindliche Berufsordnung
Die Gesamtheit der Pflegefachpersonen kann über die Kammer zum ersten Mal ihr professionelles Handeln in Eigenregie regeln. Denn Landespflegekammern sind, analog zu den etablierten Kammern der anderen Heilberufe, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit können und sollen sie hoheitliche Aufgaben übernehmen. Das „klassische Ressort“ einer Heilberufskammer ist die Berufsordnung. Darin sind Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten festgelegt. In Rheinland-Pfalz wird also für die professionelle Pflege eine eigene Berufsordnung mit modernen und professionellen Qualitätsstandards möglich (sie ist in Arbeit und wird demnächst verabschiedet). Das Wissen und die Erfahrungen der Berufsgruppe werden in die Berufsordnung einfließen, nicht zuletzt zum erheblichen Wohle der Patienten, Klienten und (Heim-)Bewohner.
3. Mehr Qualitätssicherung durch Berufsordnung
Mit der Berufsordnung erhalten die beruflich Pflegenden eine Handhabe, auch gegenüber den Arbeitgebern, um mehr Sicherheit in ihren täglichen Arbeitsabläufen zu erfahren. Außerdem dient eine Berufsordnung auch der Qualitätssicherung der Pflege und erfährt damit gesamtgesellschaftliche Relevanz.
4. Fortschritte in der Pflegequalität
Pflegekammern entwickeln und ver breiten Qualitätsstandards. Sie set zen Fachausschüsse ein, die sich mit Fragen der Qualitätsentwicklung in der Pflege auseinandersetzen, und fördern eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Berufsbildes. Die Kammer veröffentlicht darüber hinaus Stellungnahmen zu aktuellen fachlichen, politischen und ethischen Themen der Pflegepraxis – zum Beispiel Gewalt in der Pflege.
5. Fachliche und juristische Beratung
Die Landespflegekammer unterstützt ihre Mitglieder bei bersufsfachlichen und berufsrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Zukünftig wird auch eine Schutz- und Schiedsstelle eingerichtet, hier wird Beschwerden nachgegangen und nach Lösungen im Sinne der Beteiligten gesucht werden.
6. Starke Interessenvertretung
Im Zusammenspiel mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften entsteht eine Interessenvertretung, die die berechtigten Forderungen und Anliegen der beruflich Pflegenden artikulieren und durchsetzen kann. Landespflegekammern sind Voraussetzung für eine fair organisierte Interessenvertretung auf Augenhöhe im Gesundheitswesen. Ein Beispiel ist der Runde Tisch ambulante Intensivpflege, der auf Initiative der Landespflegekammer RheinlandPfalz entstanden ist.
7. Fort- und Weiterbildung selbstbestimmt
Eine Landespflegekammer entwickelt ein zukunftsfähiges Fort- und Weiterbildungssystem. Auf diese Weise werden die Rahmenbedingungen der Weiterbildungsangebote erstmals von Pflegenden für Pflegende gestaltet und berücksichtigen so die Perspektiven der Pflegefachpersonen in den Weiterbildungsstätten und in der Praxis.
Die neuen Weiterbildungen sind modular aufgebaut. Das bringt konkrete Entlastung für jedes Mitglied. Jetzt ist es etwa möglich, bereits erbrachte Leistungen (Module) von Weiterbildungen anrechnen zu lassen.
8. Besseres Image des Pflegeberufs
Die Pflegekammer nimmt Stellung zu aktuellen Fragen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Auch liefert sie Beiträge für eine wertschätzende Diskussion über die Pflege in der Öffentlichkeit. Wenn das Ansehen des Berufsstandes Pflege gefährdet ist, bezieht sie Position.
Autor: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz